Stairway to Heaven
Die AUA-Rettung und andere hochfliegende Pläne.

Uns kann man so manches unterstellen, eines nicht: Zum Hudeln neigen wir nicht, wirklich nicht. Seit über 20 Jahren probieren wir an den Schulen aus, wie das mit dem Ethikunterricht so ist, vor sieben Jahren gab es eine entsprechende Entschließung des Nationalrates dazu, aber jetzt gehen wir das aber sowas von zügig an, da werden alle noch mit Ohren schlackern. Ab dem Schuljahr 2021/22 müssen alle Schülerinnen und Schüler der AHS-Oberstufe und der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, die nicht in Religion gehen, verpflichtend einen Ethikunterricht besuchen. Und wo legen wir das erstmalig fest? Im Forstgesetz natürlich, wo sonst? Matthias Strolz wird feuchte Augen bekommen, hoffentlich findet er rasch einen Baum, der ihm eine Umarmung spendet.
Nun ist es so, dass man tatsächlich in Österreich manchmal den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht, aber ähnlich offen trat das noch nie zutage. Dem Parlament liegt ein Entwurf zur Änderung des Fortgesetzes 1975 vor, in dem der Bogen, sagen wir einmal, sehr weit gespannt wird. Als erstes soll der Paragraph 45 an der Wurzel gepackt werden. Ihm wird ein Absatz 3 beigefügt, der sich mit der „gefahrdrohenden Massenvermehrung von Forstschädlingen“ beschäftigt. Der Ministerin sollen mächtige Befugnisse eingeräumt werden. Sie soll holzverarbeitende Betriebe dazu zwingen können, Schadholz aus ihrer Region anzukaufen. Nicht jedem Unternehmen taugt das, genau genommen keinem, darüber wurde in den letzten Wochen schon heftig gestritten.
Mit unserem eigentlichen Thema aber hat erst die nächste Änderung zu tun, wir sind immer noch im Forstgesetz wohlgemerkt, das nun plötzlich die Moral entdeckt. Paragraph 119 legt den "Pflichtgegenstand Ethik im Ausmaß von zwei Wochenstunden" fest. Er ist "möglichst zeitgleich mit dem Religionsunterricht jener gesetzlich anerkannten Kirche (Religionsgesellschaft) durchzuführen, der die höchste Zahl an Schülerinnen und Schülern der Schule angehört. Wenn Kirchen (Religionsgesellschaften) den Religionsunterricht in kooperativer Form abhalten, so ist für die Ermittlung der Zahl der Schülerinnen und Schüler die Summe aller Angehörigen der an der Kooperation teilnehmenden Kirchen zu bilden. Sind weniger als zehn Schülerinnen oder Schüler einer Klasse zur Teilnahme am Ethikunterricht verpflichtet, so sind sie zunächst mit Schülerinnen oder Schülern anderer Klassen der gleichen Schulstufe, dann anderer Klassen der Schule und schließlich anderer Schulen zusammenzuziehen, bis die Zahl mehr als zehn beträgt.“ Das wird noch eine interessante Herbergssuche in manchen Regionen.
Warum das im Forstgesetz steht? Zufall. Das Team im Elisabeth Köstinger hatte einfach flinkere Finger. Die Änderungen folgen analog natürlich für alle anderen Schulen, nicht über das Forstgesetz natürlich, denn dort betrifft der Ethikunterricht genau nur einen Standort – die Forstfachschule Traunkirchen in Oberösterreich. In einer ehemaligen „Sonderheilanstalt für Tuberkulosekranke“ werden in vier Klassen Forstwarte und Forstwartinnen ausgebildet. Es soll recht hübsch sein, da am Ufer des Traunsees, die Schule verfügt sogar über ein Schießkino, bitte fragen Sie mich nicht, was das ist, man muss nicht alles wissen. Aber Schießkino ist jedenfalls ein Wort, das man akkurat schreiben sollte, ein Buchstabenverdreher und die Katastrophe ist da.
Es war jetzt keine Katastrophe, die Gernot Blümel gestern anrichtete, aber einen Schmunzler war sein Versprecher schon wert, falls ihn jemand gehört hat. Die Regierung rettete gestern die AUA, zur Verkündigung traten der Kanzler, der Vizekanzler, der Finanzminister, die Umweltministerin und der Umwelt-Staatssekretär an, der die letzten Wochen eher im Verborgenen gewirkt hatte. Die Abordnung der Regierung stand noch immer hinter Plexiglasscheiben, alle trugen weiterhin Schutzmasken, als sie den Raum betraten. Ich erinnere mich an die Zeit, als die Maskenpflicht erlassen wurde. Ich telefonierte mit dem Kanzleramt, weil ich wissen wollte, ob das virologische Quartett zur Pressekonferenz mit Masken erscheinen würde. Schweigen. „Wegen der Vorbildwirkung“, sagte ich. Lächeln am anderen Ende der Leitung. Unvorstellbar damals der Kanzler mit Mundschutz. Eher noch im Indianerkostüm. Es dauerte ein paar Tage, jetzt kriegen sie den Fetzen Papier gar nicht mehr aus dem Gesicht.
Die AUA-Rettung ist natürlich auch ein Symbolakt. Nur weil ein Unternehmen „Austrian“ heißt und rot-weiß-rote Farben aufgepinselt hat, heißt das ja nicht, dass die nationale Identität dranhängt. Kein Land der Welt benötigt heute eine eigene Airline, aber es geht um Arbeitsplätze, direkt und indirekt, um Touristen, Tagungsgäste, Menschen aus aller Welt, die nach Österreich geschaufelt werden, auch um den Zeigefinger an Corona: Uns bringst du nicht um. 150 Millionen Euro Steuergeld an Eigentümer Lufthansa ist uns der Stolz wert, der deutsche Konzern schießt selber 150 Millionen Euro zu, 300 Millionen Euro Kredit werden durch ein österreichisches Bankenkonsortium aufgebracht.
Im Gegenzug verpflichtet sich die Lufthansa, das Drehkreuz Wien mindestens zehn Jahre zu erhalten und genauso stark wachsen zu lassen wie die Heimatflughäfen München und Frankfurt, was auf den ersten Blick besser klingt als auf den zweiten, denn Lufthansa-Chef Carsten Spohr holte die Euphorie der Regierung in einer eigenen Pressekonferenz am Abend vom Himmel. Es gehe in den nächsten Jahren nicht um Wachstum, sagte der Manager, sondern um Reduzierung. Der Konzern werde durch die Krise um 100 Flugzeuge kleiner. Österreich bekommt also so eine Art reduziertes Wachstum, eher mehr weniger als weniger mehr, nicht alle, sondern nur „ein Großteil“ der 7.000 AUA-Jobs soll erhalten werden, wie die Standortgarantie abgesichert ist, bleibt unklar, denn der Vertrag ist geheim.
Flugrettung

Was die Regierung im Nebengleis verkündete, halte ich für bedeutsamer. Fliegen, vor allem die Kurzstrecke, soll unattraktiver gemacht werden, Zugfahren zugkräftiger. Flugtickets müssen mindestens 40 Euro kosten, die Ticketabgabe von Seite 131 des Regierungsprogrammes wird vorgezogen, 12 Euro sind mindestens zu bezahlen, für Flüge unter 350 Kilometer sogar 30 Euro. Das „1-2-3“-Ticket kommt, pro Bundesland zahlt man einen Euro pro Tag, wer ganz Österreich öffentlich und unbeschränkt bereisen will, kann das mit 1.095 Euro pro Jahr. Das ÖBB-Angebot an Nachtzügen wird ausgebaut, europaweit. Alle Strecken, die die Bahn innerhalb von drei Stunden schafft, darf die AUA nicht fliegen. Das ist jetzt alles keine Revolution, aber eine Evolution, trotzdem – oder gerade deswegen – vernünftig.
Von der dritten Piste am Flughafen Wien-Schwechat, jahrelanges Streitthema, ist übrigens plötzlich keine Rede mehr, vielleicht braucht man bald nicht einmal eine zweite Piste.
Ach ja, ich wollte Ihnen noch von Gernot Blümel erzählen. Der Finanzminister sprach bei der Pressekonferenz über die Finanzierung des AUA-Deals und das klang so: „Auf der Finanzierungsseite, es ist schon angesprochen worden, Österreich stellt je 150 Millionen Euro an Zuschießen zur Verfügung, im Gegenzug wird auch der Eigentümer, die Lufthansa denselben Betrag in das Unternehmen geben“. Ich habe mir das ein paar Mal angehört, ich denke er sagt statt Zuschüssen „Zuschießen“, jedenfalls eher nicht „Zuschissen“, vielleicht irgendetwas zwischendrin. Er hatte wohl das Bild im Kopf, dass wir die AUA und die Lufthansa jetzt mit Geld zusch...ütten und das erheiterte mein schlichtes Gemüt.
Landeanflug

Erika, ja nennen wir sie Erika, ist Logopädin in Wien. Sie hat einen Kassenvertrag, die Praxis lief gut, es gab Wartelisten, zwei Kolleginnen halfen mit. Als Corona kam, brach das Geschäft ab, es kamen nicht weniger Kunden, sondern gar keine mehr, wie auch? Erika begann ihr Angebot auf Zoom auszuweiten, aber es stellte sich schnell als schwierig heraus, Patienten elektronisch zu betreuen. Die Logopädin schaffte sich nach ein paar Wochen eine Plexiglasabdeckung an, aber wie bringt man Menschen die richtige Artikulation bei, wenn sie ihren Mund hinter einer Schutzmaske verbergen müssen? Die Einnahmen sanken. Auf 200 Euro. Im Monat.
Der Härtefallfonds ist eine gute Sache, dachte sich Erika und sie schaute sich die erste Version auf der Webseite an. Da aber stand, dass man keine Mieteinnahmen haben dürfe. Erika aber besitzt eine kleine, ererbte Wohnung, für die sie etwas Geld bekommt. Es wurde nichts mit dem Zuschuss, auch nichts mit einem Zuschieß oder Zuschiss. Der Härtefallfonds wurde nachgebessert. Aber Erika bekommt Geld von der Krankenkasse akontiert, also im voraus bezahlt, egal wie viele Patienten sie hat, es fließt immer dieselbe Summe. Wenn es zu viel ist, dann muss sie das Geld zurückzahlen, aber es steht nun einmal momentan auf der Einnahmenseite und das schloss einen Zuschuss aus dem Hilfsfonds aus. Wieder nichts.
Die Bedingungen für den Härtefallfonds wurden erneut erweitert, über Pfingsten wollte Erika die Formulare ausfüllen, alles lag parat. Zu einem anderen Termin ging es schwer, denn inzwischen kamen die Patienten wieder. Nicht so viele wie früher und anders. Keiner wollte mehr einen Termin vor 9 Uhr früh und alle, die einen Termin um 9 Uhr früh vereinbart hatten, tauchten erst um 10 Uhr auf. Die Sorgen, die Kurzarbeit, das ganze Drumherum macht etwas mit uns, wir schalten zurück, erst ein bisschen, dann radikal. Zu Pfingsten aber war die Seite mit dem Härtefallfonds down. Es werde an Verbesserungen gearbeitet, stand da, fast eine ganze Woche lang. Die möglichen Antragsteller bekamen vom Kanzler via „Frühstück bei mir“ ausgerichtet, dass sie möglicherweise zu blöd seien, ihre Namen zu schreiben, dabei konnten sie gar nicht zu blöd sein, denn dafür wurde ihnen keine Gelegenheit geboten. Am diesem Sonntag wollte Erika dem Radio erstmals Gewalt antun. Ihr Mann hielt sie zurück.
Am Wochenende gab Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) gemeinsam mit dem steirischen Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer (ÖVP) der „Kronen Zeitung“ ein Interview. Es ging auch um das Regierungsmotto „koste es, was es wolle“ und um einen Grazer Familienbetrieb, der 75 Prozent seines Umsatzes verloren hatte und dann nach zwölf Wochen 9,72 Euro aus dem Härtefallfonds überwiesen bekam. „Ich weise den Vorwurf zurück, dass keiner etwas kriegt und alle nur unzufrieden sind“, sagte Kogler. „Wenn es Probleme gibt, bin ich der Erste, der hinschaut und antreibt. Aber es gibt Fälle, wo sich Leute beschweren – und sich dann herausstellt, dass sie noch nicht einmal einen Antrag gestellt haben“. Ich denke, die Regierung redet derzeit oft an den Leuten vorbei. Natürlich haben viele nicht eingereicht, weil sie beim Durchlesen wussten, dass sie kein Geld bekommen werden. Wie die Wiener Logopädin.
Seit gestern gibt es Zahlen zum Gefühl. Die Wirtschaftskammer hat bisher 50.000 Anträge nach dem Härtefallfonds abgelehnt, schreibt das Finanzministerium auf seiner Webseite, exakt 48.332 von 284.067. Die Zahlen sind seit April rapide gestiegen. Zwischen Mitte April und Mitte Mai wurde mehr als ein Viertel aller Anträge zurückgewiesen. Ich habe im Ohr, dass aufgestockt und verbessert wurde, aber offenbar schaffen es trotzdem immer weniger, die Anforderungen zu erfüllen und an Geld zu kommen. Die Hauptgründe für die Ablehnung waren, dass die Einkünfte der Antragsteller den Höchstbetrag von 2.000 Euro überstiegen, dass keine gültige Sozialversicherungsnummer vorlag oder die Identitätsfeststellung fehlschlug, die Kunden hatten sich offenbar schlicht vertippt.
Die Bauern können das besser. Für die wickelt die Agrarmarkt Austria (AMA) die Zuschüsse ab. 2.904 Anträge wurden bis Mitte April (neuere Werte liegen nicht vor) abgegeben, kein einziger (!) wurde abgelehnt. Knapp 50.000 Einpersonenunternehmer, freie Dienstnehmer oder Kleinstunternehmer waren zu blöd, Name oder Sozialversicherungsnummer richtig abzugeben, aber kein einziger Bauer? Vielleicht hat die AMA im Zweifelsfall nachgefragt, oder die Landwirtschaftskammer hat ihrer Klientel Hilfestellung gegeben? Natürlich haben Bauern auch gut Übung darin, um Beihilfen und Zuschüsse und Förderungen anzusuchen, das ist ihr tägliches Brot. Aber irgendwas läuft da falsch, wenn auf der einen Seite alle etwas richtig machen und auf der anderen Seite 50.000 etwas falsch.
Öffentlich geheim

Heute geht der U-Ausschuss los, die Mitglieder haben das Ibiza-Video noch immer nicht gesehen, aber so nahe dran waren sie noch nie. Gestern schickte das Bundeskriminalamt den Film an die Staatsanwaltschaft Wien und an die Korruptionsstaatsanwaltschaft – per Boten. Während Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck in einer ORF-Sondersendung den Startschuss für den „Digitalen Aktionsplan Austria“ gab, fuhr ziemlich analog ein Zusteller mit zwei Speichersticks durch Wien. Sicher ist sicher.
Auch heute wird es keine TV-Übertragung der Ausschuss-Sitzung geben. Also es gibt schon eine Übertragung, aber nur in den Vorraum. Der Ausschuss ist nämlich nicht „öffentlich“, sondern nur „medienöffentlich“. Reporter dürfen mitschreiben, tickern, zeichnen, twittern, whatsappen, facebooken, Fotografen und Kameraleute vor dem Start in den Raum, wenn es der Befragte erlaubt. Aber wenn es los geht, dann verhindert Paragraph 17 der „Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse“ alle „Ton- und Bildaufnahmen“. Gestattet ist nur eine „Übertragung innerhalb der Parlamentsgebäude“. Wieder so etwas, das ich nicht verstehe in diesem Land.
Ich wünsche einen wunderbaren Dienstag. Mögen alle Ihre Träume Flügel bekommen und es am Ende kein aua geben.
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Fotos:
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